Begutachtung:

 

Neben der Behandlung von Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen wird der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oftmals für gutachterliche Fragestellungen von Gerichten oder Behörden beauftragt. Einfachere Fragestellungen können von jedem psychiatrischen Facharzt beantwortet werden, für andere Fragestellungen bedarf es forensisch-psychiatrischer Ausbildung und Vorerfahrung. Dazu gehören insbesondere die strafrechtlichen Fragestellungen sowie auch Gutachtenaufträge zu den zivilrechtlichen Fragen der Geschäfts-, Testier- und Prozessfähigkeit.

Daher habe ich rund drei Jahre lang in der forensischen Abteilung der LMU München bei Prof. Dr. med. Norbert Nedopil den ersten Teil meiner Ausbildung zum forensischen Psychiater absolviert. Für den zweiten Teil wechselte ich in den stationären Maßregelvollzug der Klinik für forensische Psychiatrie der Universität Ulm (Prof. Dr. med. Manuela Dudeck), lokalisiert am BKH Günzburg. Seit Ende Mai 2018 führe ich daher die Bezeichnung „Forensische Psychiatrie“ der DGPPN

Ich bitte, von einer Beauftragung zu Betreuungsgutachten Abstand zu nehmen, da es dazu keiner spezifisch forensischen Expertise bedarf.

 

Als Forensischer Psychiater (DGPPN) erstelle ich wissenschaftlich begründete psychiatrische Gutachten zu insbesondere folgenden Themen:

 

  • Schuldfähigkeit (§ 20 bzw. 21 StGB)
  • Unterbringung in der Psychiatrie (§ 63 StGB bzw. ggf. 126 a StPO)
  • Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB)
  • Geschäftsfähigkeit
  • Prozessfähigkeit
  • Haftungsfragen im Zusammenhang mit psychischer Erkrankung
  • Behandlungsfehler in der Psychiatrie und Psychotherapie 
  • Testierfähigkeit
  • (teilweise / volle) Erwerbsminderung aufgrund psychischer Erkrankung
  • Grad der Behinderung aufgrund psychischer Erkrankung
  • Berufsunfähigkeit

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Privatgutachten anfertige bzw. nur in besonderen Ausnahmefällen. (Ein solcher stellt z.B. ein Gutachten zur Testierfähigkeit vor Abfassung eines Testaments dar, wenn ein Testierender im Vorfeld abklären will, inwieweit er für die letztwillige Verfügung testierfähig ist.)

 

Aufgrund der derzeit sehr hohen Auslastung bitte ich, Gutachten nur nach telefonischer Rücksprache an mich zu versenden. 

 

Zudem bitte ich zu berücksichtigen, dass ich die wissenschaftlich begründeten Gutachten als Forensischer Psychiater (DGPPN) nicht nach GOÄ, sondern nach JVEG abrechne (je nach Fragestellung zumeist Satz M2 oder M3).

  

Am 14.11.2018 ist mein Buch zur psychiatrischen Begutachtung erschienen, welches ich zusammen mit meiner früheren Chefin verfasst habe:

 

https://www.kohlhammer.de/wms/instances/KOB/appDE/nav_product.php?product=978-3-17-033736-7&world=BOOKS

 

Dr. med. Felix Segmiller

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Medizinische Begutachtung

Zertifizierter Gutachter der DGNB

Verkehrsmedizinische Qualifikation

Forensische Psychiatrie (DGPPN)

Forensische Psychiatrie (BLAEK)

 

 

 

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Kontakt:

Psychiatrie Augsburg Süd - Begutachtung

Haunstetter Str. 234

86179 Augsburg

Telefon:  0821 - 89 91 28 21

Mobil:     0157 - 71 48 53 11

Telefax:  0821 - 82002

 

Email:  begutachtung@psychiatrie-augsburg-sued.de